Das P2P-Lending, also das direkte Verleihen von Kapital über Online-Plattformen, gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Dabei stellen Anleger ihr Kapital über digitale Plattformen privaten oder gewerblichen Kreditnehmern zur Verfügung und erhalten Zinsen. Ein bewusster Umgang mit Chancen und Risiken ist entscheidend, um von P2P-Lending nachhaltig zu profitieren.
Besteuerung von P2P-Zinsen in Deutschland
Zinsen aus P2P-Krediten https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerfreie Beträge und Umgang mit Verlusten
In Deutschland gilt für Kapitalerträge der Sparer-Pauschbetrag, der einen Teil der Zinsen steuerfrei stellt. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten
P2P-Lending über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Einige Länder erheben auf Zinsen Quellensteuern, die unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt.